Unsere Kanzlei vertritt Sie auch bei strafrechtlichen Fällen.
Es kann sich hierbei um:
Alkoholfahrten,
Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Verkehrsgefährdung,
Nötigung,
fahrlässige Körperverletzung,
Einbruch,
Diebstahl,
oder Fälle des allgemeinen Strafrechts handeln.
Hierbei vertreten wir Ihre Rechte:
Tatvorwürfe durch die Polizei,
Staatsanwaltschaft,
oder private Anzeigenerstatter.
Wir vertreten Sie sowohl als Betroffener sowie auch als Opfer.
In diesen Fällen können wir uns auch im Rahmen einer Nebenklage befinden.
Auch als Pflichtverteidiger nehmen wir Ihr Mandat entgegen.
Durchjahrelange Arbeit im Bereich der Strafverteidigung von jugendlichen Straftätern, sind wir als Pflichtverteidiger sehr erfahren, und können Sie auch in diesem Bereich kompetent unterstützen und beraten.
Denken Sie daran, dass Sie als Beschuldigter einer polizeilichen Vorladung keine Folge leisten müssen.
Erhalten Sie eine Vorladung, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Verteidiger.
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