Im Todesfall in der Familie ist oftmals, von den Angehörigen, nicht nur der persönliche Verlust zu bewältigen, sondern auch rechtliche Probleme.
Unsere Kanzlei vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fällen und Fragen des Erbrechts.
Wir beraten Sie, was in einem Erbfall zu veranlassen ist, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer ist.
Wir können helfen bei der Frage, ob die gesetzliche Erbfolge eintritt oder ob eine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt.
Es könnte ein Anspruch auf den Pflichtteil bestehen.
Um dies zu klären, sind wir gerne bereit mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
Wir helfen Ihnen Sich über den Umfang und den Wert des Nachlasses zu informieren.
Unser Team berät Sie auch hinsichtlich der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft. Wir erläutern Ihnen die Rechtsfolgen einer Ausschlagung und auch wie lange diese möglich ist.
Auch die Haftungsfrage können wir mit Ihnen zusammen besprechen. Wer haftet mit welchem Vermögen nach einem Todesfall für den Erblasser?
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen auch ein Testament und Erbverträge, hinsichtlich einer Berücksichtigung der erb- und steuerrechtlichen Aspekte.
So können Sie erbrechtliche Auseinandersetzungen nach dem Tode vermeiden.
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