Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich.. 

Wir vertreten Sie in Fällen der Kündigung oder Änderungskündigung.

Beachten Sie als Arbeitnehmer unbedingt, dass eine Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht kraft Gesetz nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich ist.

Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie bei:

  • der Erteilungen von Abmahnung
  • Meinungsverschiedenheiten im Bezug auf Urlaubsfragen
  • Zahlungsansprüchen (Lohn, Gehalt, Überstundenvergütung, Gratifikation, Sonderzahlungen …)

Wir erarbeiten mit Ihnen Arbeitsverträge und überprüfen Ihre bereits erstellten Arbeitsverträge.

Unsere Kanzlei berät Sie auch hinsichtlich Fragen aus dem Schadensersatz- und Haftungsbereich.